Seit 2018 gilt in der Schweiz für bestimmte Berufe die Stellenmeldepflicht. Ab 2026 wird die Liste der meldepflichtigen Berufe deutlich erweitert. Für viele Unternehmen bedeutet das: Mehr Meldungen ans RAV, eine fünftägige Sperrfrist und entsprechend mehr administrativer Aufwand.
Mit der neuen RAV-Schnittstelle direkt in Ostendis wird dieser Prozess nun stark vereinfacht und weitgehend automatisiert.
Einstellungen - RAV Schnittstelle
Unter Unternehmen → Einstellungen kann die RAV-Schnittstelle aktiviert oder deaktiviert werden, wie auch weitere Einstellungen vorgenommen werden (siehe Bild).
Wichtiger Hinweis: Wird die automatische Veröffentlichung nach der Rückmeldung des RAV aktiviert (vorletzter Einstellungspunkt), können alle Publikationen bereits im Voraus vorbereitet werden. Nach Ablauf der Sperrfrist werden alle bis auf kostenpflichtige Publikationen automatisch veröffentlicht. So sparst du Zeit und musst dich um weniger kümmern.
So funktioniert der Ablauf in Ostendis
1. Job erfassen
Eröffne den Job wie gewohnt und fülle unter Einstellungen & Berechtigungen möglichst alle Jobparameter vollständig aus.
Wichtig: Achte darauf, dass auch der Abschnitt Arbeitsort korrekt ausgefüllt ist. Das SECO bestimmt anhand dieser Angaben das zuständige RAV. Trage deshalb immer den effektiven Arbeitsort ein – nicht z. B. die Adresse des Hauptsitzes.
Danach empfiehlt es sich, direkt zu prüfen, ob der Job meldepflichtig ist. Dies kannst du unter dem Tab „RAV“ in der „Beruf-Liste“ überprüfen.
Sollte der Job nicht als meldepflichtig markiert sein, kannst du wie gewohnt das Inserat erstellen und es entsprechend publizieren. Ist der Beruf meldepflichtig oder möchtest du den Job ohnehin im Job-Room veröffentlichen, fahre wie nachfolgend erläutert fort.
Hinweis: Im Zweifel empfiehlt es sich, die Stelle sicherheitshalber zu melden.
2. HTML-Inserat erstellen
Für die Meldung der Stelle an das RAV muss ein HTML-Inserat erstellt werden. Verwende hierfür wie gewohnt unseren HTML Inserat-Editor bzw. dein bestehendes HTML Inserat.
3. Publikationen
Ergibt die Prüfung in der RAV-Liste (RAV-Tab im Job), dass die Stelle meldepflichtig ist, sollten Publikationen nicht direkt veröffentlicht werden. In diesem Fall muss das RAV-Formular ausgefüllt und übermittelt werden.
Die Publikationen können vorbereitet werden, sollten aber wie erwähnt noch nicht veröffentlicht werden. Das Startdatum kann bereits gesetzt werden. Sollte eine Sperrfrist vom RAV gemeldet werden, wird dieses automatisch aktualisiert.
4. RAV-Formular
Im neuen Tab „RAV“ bereitet Ostendis das Stellenmeldeformular anhand der Angaben unter Einstellungen & Publikation wie auch des Inserates auf.
Du kannst die Angaben prüfen, ergänzen und anschliessend absenden.
4. RAV – Automatische Rückmeldung
Die Rückmeldung des RAV wird direkt in Ostendis verarbeitet und dargestellt. Du findest den Status in der Jobübersicht wie auch im Job selbst.
Alle möglichen Stati:
- Jobinserat noch nicht veröffentlicht: Das Jobinserat wurde beim RAV noch nicht veröffentlicht.
- Jobinserat in Prüfung durch RAV: Das Jobinserat wird durch das RAV geprüft und darf noch nicht veröffentlicht werden!
- Jobinserat zurückgewiesen durch RAV: Das Jobinserat wurde durch das RAV zurückgewiesen und darf vor Korrektur und erneuter Prüfung nicht publiziert werden! Den Grund finden Sie unter "RAV" --> "Infos zur Stellenmeldung".
- Eingeschränkte Publikationsfreigabe: Der Job ist meldepflichtig. Inserate zu diesem Job dürfen bis zum Ende der Sperrfrist nur im Job-Room veröffentlicht werden. Weitere Informationen finden Sie unter "RAV" --> "Infos zur Stellenmeldung".
- Uneingeschränkte Publikationsfreigabe: Der Job ist nicht meldepflichtig. Inserate zu diesem Job dürfen frei veröffentlicht werden.
- Jobinserat Publikation beendet: Die Publikation wurde beendet. Das Inserat ist im Job-Room nicht mehr veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie unter "RAV" --> "Infos zur Stellenmeldung".
- Jobinserat archiviert: Die RAV-Publikation hat ihre maximale Dauer von 60 Tagen erreicht und wurde automatisch archiviert. Das Inserat ist auf Job-Room nicht mehr veröffentlicht.
5. Sperrfrist & Publikation
Nach Rückmeldung des RAV – meldepflichtig oder nicht – setzt Ostendis das Startdatum aller Publikationen (bis auf kostenpflichtige wie bspw. jobs.ch) automatisch auf den Tag nach Ablauf der Sperrfrist und veröffentlicht diese (sofern dies in den Einstellungen aktiviert wurde).
Wurde in den Einstellungen die automatische Publikation deaktiviert, müssen Publikationen manuell veröffentlicht werden.
Benachrichtigung per E-Mail
Für Stellen mit eingeschränkter Publikation gibt es neu eine zusätzliche E-Mail-Benachrichtigung.
Sobald eine Stelle nicht mehr als „eingeschränkt publiziert“ gilt, wechselt sie automatisch in den Status „publiziert öffentlich“. In diesem Moment kann optional eine E-Mail-Benachrichtigung ausgelöst werden. Diese informiert darüber, dass die Stelle nun öffentlich publiziert werden darf und die entsprechenden Publikationen aktiviert werden können.
Die E-Mail wird ausschliesslich an jene Person gesendet, welche die Stelle ursprünglich beim RAV gemeldet hat.
F.A.Q
Woher weiss ich, ob eine Stelle meldepflichtig ist? Wo kann ich das nachschauen?
Trage im Job unter dem Tab „RAV“ in der „Beruf-Liste“ den Stellentitel ein. Es erscheint nach dem Jobtitel eine gelbe Meldung: «Meldepflichtig». Bei Berufen, die keine Meldepflicht haben, ist hinter dem Titel nichts aufgeführt.
Kann ich eine Stelle freiwillig ans RAV melden, auch wenn sie nicht meldepflichtig ist?
Ja. Im Zweifel empfiehlt es sich, die Stelle sicherheitshalber zu melden. Möchtest du die Stelle ohnehin im Job-Room veröffentlicht haben, musst du das RAV-Formular auch ausfüllen und absenden. Vergiss nicht, im RAV-Formular das Kreuz unter Publikationskanäle «Job-Room» zu setzen.
Warum brauche ich zwingend ein HTML-Inserat?
Für die Meldung einer Stelle an das RAV ist ein HTML-Inserat zwingend erforderlich, da Ostendis das offizielle Stellenmeldeformular auf Basis der Inseratsinhalte und der Jobparameter unter den Einstellungen erstellt. Ohne HTML-Inserat kann die Stelle daher nicht an das RAV übermittelt werden.
Wie funktioniert die automatische Publikation nach Ablauf der Sperrfrist?
Gehe zu Unternehmen ➡️ Einstellungen ➡️ RAV-Schnittstelle und aktiviere den vorletzten Punkt (Publikationsstart aller Publikationen automatisch auf das Ende der Sperrfrist legen und automatisch starten). Achtung: Nach Ablauf der Sperrfrist werden alle hinterlegten bzw. vorbereiteten Publikationen automatisch aktiviert, die keine weiteren Kosten verursachen. Kostenpflichtige Publikationen müssen manuell gestartet werden. Bitte überprüfe deshalb immer die vorhandenen Publikationen eines Inserats.
Kann ich nach dem Melden der Stelle an das RAV Änderungen an den übermittelten Daten vornehmen?
Solange das Jobinserat den Status „in Prüfung durch RAV“ hat, können keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden. Wird ein Inserat vom RAV abgelehnt, so muss dieses erneut übermittelt werden.
Kann ich eine RAV-Meldung zurückziehen oder abbrechen?
Eine bereits übermittelte RAV-Meldung kann nicht zurückgezogen oder abgebrochen werden, solange sie in Prüfung beim RAV ist. Wurde die Meldung versehentlich oder mit falschen Angaben übermittelt, empfiehlt es sich direkt mit dem zuständigen RAV Kontakt aufzunehmen. Ist das Inserat publiziert, so kann die Publikation unter Angabe eines Grundes beendet werden.
Ich habe den falschen Beruf gewählt – kann ich das korrigieren?
Solange die RAV-Meldung noch nicht übermittelt wurde, kann der Beruf jederzeit angepasst werden. Wurde die Stelle bereits ans RAV übermittelt ist eine Korrektur des Berufs nicht mehr möglich. In diesem Fall muss die Stelle in der Regel neu gemeldet werden. Im Zweifel empfiehlt es sich, vor einer erneuten Meldung Rücksprache mit dem zuständigen RAV zu halten.
Wo sehe ich den aktuellen RAV-Status meines Jobs?
Der aktuelle RAV-Status wird in der Jobübersicht, im Job rechts neben der Job-ID, sowie direkt im Job unter dem Tab „RAV“ | „Infos zur Stellenmeldung“ angezeigt.
Wer ist verantwortlich für die Korrektheit der Daten?
Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten liegt vollständig beim meldenden Unternehmen. Ostendis stellt die technische Plattform zur Verfügung und übermittelt die vom Kunden erfassten Informationen ans RAV, übernimmt jedoch keine Haftung für inhaltliche Fehler, falsche Berufszuordnungen oder rechtliche Konsequenzen. Es wird empfohlen, alle Angaben vor dem Absenden der RAV-Meldung sorgfältig zu prüfen.
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